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Der Dattel-Cube: 40 Gramm Datteln als Werbeartikel mit eigenem Etikett

In der Messehalle ist Tag eins fast geschafft. Die Kugelschreiber der Aussteller stecken längst in fremden Jackentaschen, und die Prospekte biegen sich in den Tragetaschen. Dann bleibt eine Besucherin an einem Tresen hängen, dreht einen kleinen braunen Karton in der Hand und reißt noch im Gehen das Siegel auf.

Fünf Zentimeter Kante, 40 Gramm Datteln und ein bedrucktes Etikett reichen für den Moment, von dem jeder Stand träumt. Das Geschenk verschwindet in keiner Tasche, es wird geöffnet und gegessen, noch vor Ort und in Gesellschaft.

Dahinter steckt eine Frucht mit Zahlen, die man nachschlagen muss, um sie zu glauben: 282 Kilokalorien, 8 Gramm Ballaststoffe und 656 Milligramm Kalium je 100 Gramm getrockneter Deglet Nour, festgehalten in der Referenzdatenbank des US-Landwirtschaftsministeriums. Der Würfel liefert von allem gut ein Drittel, und was davon aufs Etikett gedruckt werden darf, regelt Brüssel bis aufs Milligramm.

03.09.202612 Min. Lesezeit

An einem hellen Messetresen reicht eine lächelnde Standbetreuerin einer Besucherin einen kleinen Würfel aus Kraftkarton mit grünem Dattel-Etikett in die offene Hand; auf dem Tresen stehen Reihen gleicher kleiner Würfel neben einer Keramikschale mit DattelnKI generiert

Fünf Zentimeter Kantenlänge, 40 Gramm Inhalt. Der Würfel wechselt am Messetresen den Besitzer.

Die Nährwerte der Dattel nach der USDA-Datenbank

FoodData Central heißt dieses Nachschlagewerk, die frei zugängliche Nährwertdatenbank des US-Landwirtschaftsministeriums. Dort stehen Laborwerte statt Prospektprosa, je 100 Gramm und säuberlich nach Handelssorten getrennt. Für den deutschen Handel zählen vor allem zwei: die schlanke, feste Deglet Nour aus Nordafrika und die dicke Medjool, deren Fruchtfleisch weich wie Karamell ist.

Die Datenbank führt sie unter den Einträgen 171726 (Deglet Nour) und 168191 (Medjool), Stand der Fassung SR Legacy ist der April 2019. Nebeneinandergelegt lesen sich die beiden so:

je 100 gDeglet NourMedjool
Energie282 kcal277 kcal
Kohlenhydrate75,0 g75,0 g
davon Zucker63,4 g66,5 g
Ballaststoffe8,0 g6,7 g
Kalium656 mg696 mg
Magnesium43 mg54 mg
Eiweiß2,5 g1,8 g
Fett0,4 g0,2 g

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt Erwachsenen mindestens 30 Gramm Ballaststoffe am Tag, und 100 Gramm Deglet Nour schaffen davon gut ein Viertel, ein einzelner Würfel immerhin ein Zehntel. Beim Kalium hält die Lebensmittelinformationsverordnung 2.000 Milligramm als Referenzmenge für die Tageszufuhr fest, eine Rechengröße für Etiketten. Beide Sorten holen davon je 100 Gramm rund ein Drittel.

Welche Sorte in welches Gebinde gehört, entscheidet die Konsistenz. Die feste Deglet Nour übersteht Abfüllen und Transport ohne Druckstellen und füllt darum die kleinen Gebinde; die weiche Medjool ist die Frucht für die Schale, groß genug, dass eine einzelne als kleines Dessert durchgeht.

Bleibt der Zucker, und der verdient Klartext: 63 von 100 Gramm bei der Deglet Nour, 66 bei der Medjool. Es ist fruchteigener Zucker aus Glucose und Fructose, zugesetzt wird bei Ware ohne Zusätze nichts. Ein Würfel entspricht nach den Portionsgewichten der Datenbank gut fünf Deglet Nour oder knapp zwei Medjool, macht rechnerisch 113 Kilokalorien. Was davon aufs Kundenetikett darf, steht auf einem anderen Blatt, genauer gesagt in einer Verordnung.

Welche Angaben davon auf das Kundenetikett dürfen

Die VO (EG) 1924/2006, besser bekannt als Health-Claims-Verordnung, entscheidet über jede Zeile, die nach Nährwert oder Gesundheit klingt. Zulässig ist nur, was in ihrem Anhang oder in der Unionsliste der VO (EU) 432/2012 steht, und zwar im festgelegten Wortlaut. Geschenke sind kein Schlupfloch, denn verschenkte Lebensmittel erreichen Endverbraucher so sicher wie verkaufte. Als Rechtsstand gilt hier der September 2026.

Damit kippen als Erstes die Lieblingszeilen des Marketings. „Gut für die Verdauung" und „macht fit durch den Nachmittag" sind gesundheitsbezogene Angaben, und für Datteln hat die Unionsliste keinen einzigen solchen Satz im Angebot. Erlaubt sind Nährstoff-Sätze wie der für Kalium: „Kalium trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei" darf aufs Etikett, sobald die Ware als Kaliumquelle gilt, und zwar Wort für Wort im Verordnungsdeutsch.

Schwellen des Anhangs der VO (EG) 1924/2006 für Ballaststoffe

„Ballaststoffquelle" setzt mindestens 3 Gramm je 100 Gramm voraus, „hoher Ballaststoffgehalt" mindestens 6 Gramm je 100 Gramm. Deglet Nour und Medjool liegen mit 8,0 und 6,7 Gramm nach den USDA-Werten über der zweiten Stufe.

Kalium nimmt beide Hürden mit Abstand: 656 und 696 Milligramm stehen einer Quellen-Schwelle von 300 und einer Hoch-Schwelle von 600 Milligramm gegenüber. Magnesium verpasst schon die erste Stufe, 56 Milligramm je 100 Gramm wären nötig, und die Medjool bringt 54. Zwei Milligramm trennen die Frucht von einer weiteren Etikettzeile, und so genau muss die eigene Charge bekannt sein, bevor gedruckt wird.

Wer den Kaliumwert zusätzlich in der Nährwerttabelle ausweisen will, darf auch das. Die Frucht erreicht die dafür nötige signifikante Menge von 15 Prozent der Referenzmenge je 100 Gramm.

„Ohne Zuckerzusatz" ist der dritte Kandidat und erlaubt, solange nichts Süßendes zugesetzt wird; die Verordnung verlangt dann den Hinweis „enthält von Natur aus Zucker" gleich daneben. Grundlage ist immer die Analyse der gelieferten Charge; der Datenbankwert begründet keine Auslobung. Wer drucken will, heftet die Analysenwerte an die Freigabe.

Für das Etikett des Dattel-Würfels bleibt damit ein Dreiklang: „hoher Ballaststoffgehalt", „ohne Zuckerzusatz" samt Naturzucker-Hinweis und der Kalium-Satz im Amtsdeutsch. Mehr Spielraum gibt der Rechtsrahmen für diese Frucht nicht her, und neben den freiwilligen Zeilen wartet der Block, der auf jede Fertigpackung muss.

Die Pflichtangaben auf der Fertigpackung

Diesen Block schreibt die VO (EU) 1169/2011 vor, kurz LMIV, und sie macht bei Geschenken keinerlei Abstriche. Ein befüllter, versiegelter Würfel ist eine Fertigpackung im Sinn der Verordnung, und die knüpft an die Abgabe an Endverbraucher an, vom Bezahlen steht dort nichts.

Verlangt werden die Bezeichnung des Lebensmittels, das Zutatenverzeichnis mit hervorgehobenen Allergenen, die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Nährwertdeklaration sowie Name und Anschrift des Verantwortlichen. Die Deklaration umfasst sieben Standardwerte, nämlich Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz, je 100 Gramm gerechnet. Bei Datteln als einziger Zutat besteht das Zutatenverzeichnis aus einem einzigen Wort.

Gerechnet wird stets je 100 Gramm, so will es die Verordnung. Artikel 33 erlaubt daneben eine zweite Spalte je Portion, und beim Würfel bietet sich das an, denn die Füllmenge von 40 Gramm entspricht genau einer Portion.

Für das Mindesthaltbarkeitsdatum genügt ab drei Monaten die Angabe von Monat und Jahr (Anhang X), dazu kommt die Losnummer für die Rückverfolgung der Charge. Ein im Oktober 2026 abgefüllter Würfel mit zwölf Monaten Haltbarkeit trägt also die Zeile „mindestens haltbar bis Ende: 10/2027".

Datteln stehen in keiner der 14 Allergengruppen aus Anhang II der LMIV. Bei den Nuss-Sorten derselben Serie gilt das Gegenteil, denn Haselnuss, Mandel und Macadamia sind Schalenfrüchte und müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden.

Die heikelste Zeile ist die mit dem Namen. Nach Artikel 8 steht für die Kennzeichnung ein, unter wessen Namen das Lebensmittel vermarktet wird; trägt der Würfel allein das Logo des Schenkers, sitzt der Schenker in dieser Rolle. Bleibt der Abfüller mit Namen und Anschrift auf dem Etikett, bleibt es seine.

Entschieden wird das beim Layout, und zwar vor der Druckfreigabe. Wer regelmäßig Lebensmittel abgibt, klärt außerdem beim örtlichen Überwachungsamt, ob eine Registrierung nach Artikel 6 der VO (EG) 852/2004 fällig wird.

Und dann wäre da noch die Fläche. Artikel 13 schreibt eine Schrift von mindestens 1,2 Millimetern x-Höhe vor; unter 80 Quadratzentimetern größter Oberfläche reichen 0,9 Millimeter, und mit 25 Quadratzentimetern je Seite liegt der Würfel darunter. Pikant wird es bei Anhang V: Er befreit Packungen unter 25 Quadratzentimetern von der Nährwertdeklaration, und die Würfelseite misst exakt 25 und verfehlt die Befreiung damit nach dem Wortlaut.

Solche Grenzfälle klärt am Ende die zuständige Überwachungsbehörde, und genau dorthin gehört die Frage vor dem Druck. Wohin all die Pflichtzeilen wandern, bestimmt der Aufbau der Packung.

Der Aufbau des Würfels vom Karton bis zum Siegel

Von außen ist der Würfel schlichter Karton, gefertigt aus Recyclingmaterial mit 400 Gramm je Quadratmeter, dem Fünffachen von Kopierpapier, gefaltet auf 50 Millimeter Kante. Die Grammatur ist das Flächengewicht des Kartons und damit sein Stabilitätsmaß; die Schachtel steht ohne Stütze, und das Siegel reißt beim ersten Öffnen.

Innen liegt ein Beutel aus Zellglas, einer glasklaren Folie aus Pflanzenzellstoff, im Wortsinn also aus Holz. Sie hält flüssiges Wasser draußen, lässt Wasserdampf hindurch und verhindert so Schwitzfeuchte; Weichmacher und Bisphenole kommen im Material nicht vor, kompostierbar ist es obendrein.

Nach dem Leeren wird die Schachtel flach gedrückt und wandert ins Altpapier, der Beutel je nach kommunaler Regel in Bio- oder Restmüll. Auch das gehört zur Bilanz eines Geschenks, das durch Büros zieht.

Im Kennzeichnungsrecht spielt der Beutel eine stille Nebenrolle: Die Frucht berührt nur die Folie und bleibt von der Druckfarbe des Kartons getrennt. Für Materialien mit Lebensmittelkontakt verlangt die VO (EG) 1935/2004 eine Konformitätserklärung des Verpackungslieferanten, die in die Unterlagen der Aktion gehört. Die Außenseite des Kartons trägt das Etikett.

Das Etikett über zwei Würfelseiten

Das Etikett misst 45 × 95 Millimeter und knickt im rechten Winkel um die Kante, es bespielt also zwei der sechs Seiten. Gedruckt wird digital in CMYK, dem Vierfarbdruck, der Fotos und Verläufe wiedergibt; gestaltet wird frei, vom Logo bis zum Alloverdruck, bei dem das Motiv die ganze Fläche füllt. Nur eines ist gesetzt: Die Pflichtzeilen aus dem dritten Kapitel brauchen Platz, und das Layout plant beide Zonen früh zusammen.

Die fertigen Druckdaten nimmt YuboFiT über die Seite Datenanlieferung entgegen; der Digitaldruck erlaubt dabei auch kleine Auflagen ohne eigene Druckplatten. Wer noch kein Layout hat, stimmt Motiv und Pflichtzeilen vor der Druckfreigabe ab.

Die Startmenge des Dattel-Würfels liegt bei 500 Stück, nachgeordert wird in Schritten von 125 (Sortimentsdaten, Stand 03.09.2026). Der Würfel gehört zu einer wachsenden Serie im selben Format: Aprikose, Haselnuss, Mandel, Macadamia, Kürbiskern, Sonnenblumenkern und Edelnuss teilen sich heute die 40-Gramm-Schachtel, mit Startmengen zwischen 250 und 1.000 Stück je Sorte. Weitere Befüllungen aus dem Trockenfrucht- und Nusssortiment sind auf Kundenwunsch möglich.

Ein einziges Etikettlayout trägt so über die ganze Reihe, und gemischte Aktionen sind machbar, solange jede bestellte Sorte ihre Startmenge erreicht. Die Übersicht der Serie steht in der Kategorie Snacks im Werbe-Würfel; bleibt die Frage, was der Fiskus zu alledem sagt.

Die 50-Euro-Grenze für Geschenke an Geschäftsfreunde

Die Antwort steht in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EStG: Geschenke an Geschäftsfreunde sind bis 50 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe abziehbar, wobei die Grenze seit dem 01.01.2024 gilt und vorher bei 35 Euro lag. Sachzuwendungen von geringem Wert laufen bei der Finanzverwaltung zusätzlich als Streuwerbeartikel mit eigenen Erleichterungen.

Der Abzug verlangt eine getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen (§ 4 Absatz 7 EStG), und die Einordnung der konkreten Aktion gehört in die Hände des Steuerberaters; dieser Beitrag nennt den Rechtsstand vom September 2026. Für die Belegablage heißt das im Alltag, dass die Rechnung über die Würfel-Charge getrennt von Bewirtung und Büromaterial verbucht wird. Es gibt allerdings einen Termin, der fest zu dieser Frucht gehört.

Die Dattel zum Fastenbrechen im Ramadan

Einen Monat im Jahr ist die Dattel vielerorts das erste Lebensmittel des Tages. Im Ramadan fasten Muslime von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang, und nach der Überlieferung des Propheten Mohammed wird das Fasten abends beim Iftar zuerst mit Datteln und Wasser gebrochen, verbreitet in ungerader Zahl (religionen-entdecken.de, Eintrag „Datteln im Islam", abgerufen am 03.09.2026).

Der Termin wandert, weil der islamische Kalender dem Mond folgt und sein Jahr rund elf Tage kürzer ausfällt als das Sonnenjahr. Für 2027 wird der Fastenmonat zwischen dem 08.02.2027 und dem 09.03.2027 erwartet, endgültig entscheidet die Sichtung der neuen Mondsichel (kleiner-kalender.de, Eintrag „Ramadan", abgerufen am 03.09.2026). An das Ende schließt das Fest des Fastenbrechens an, hierzulande als Zuckerfest bekannt, zu dem traditionell Süßes verschenkt wird.

Für Unternehmen mit muslimischen Beschäftigten, Kundinnen oder Geschäftspartnern ist das ein Geschenktermin mit eingebauter Bedeutung: Die Gabe steht in der Tradition des Empfängers, und das Etikett zeigt, von wem sie kommt. Verteilt wird als Paketbeilage, am Empfang oder als Gruß an die Belegschaft vor dem ersten Fastentag; die Rückwärtsrechnung vom 08.02.2027 setzt den Bestelltermin. Geöffnet wird abends, am Tisch, in Gesellschaft.

Datteln in der Küche

Was Beschenkte mit der Frucht anstellen, prägt den zweiten Eindruck des Absenders, und da steckt mehr drin als Naschen aus der Schachtel. Entsteinte Datteln lassen sich füllen, mit Frischkäse oder einer ganzen Mandel, denn nach dem Entsteinen bleibt eine Tasche im Fruchtfleisch; im Speckmantel gebacken steht das Salz gegen die Süße.

Püriert wird die Dattel zur Paste, die in Teigen Kristallzucker ersetzt und Feuchtigkeit gleich mitbringt, Rührkuchen bleiben damit länger saftig. Wer selbst entsteint, setzt einen Längsschnitt, klappt die Frucht auf und drückt den Stein mit einem Griff heraus.

Für Müsli und Riegel gibt es gehackte Ware in Stücken von 5 × 5 Millimetern, mit Reismehl vermengt, damit nichts verklebt; das Mehl steht als Zutat mit im Verzeichnis. Ganze Früchte mit Stein kommen in Schachteln zu 500 und 1.000 Gramm bis zur Medjool-Größe Super Jumbo, entsteinte Deglet Nour aus Tunesien läuft ohne Zusätze in die Verarbeitung.

Gesammelt steht die lose Ware in der Kategorie Datteln, der Rest des Sortiments in Trockenfrüchte. Wer eine Aktion plant, nimmt den Würfel am besten vorher selbst in die Hand; die Bemusterung läuft über die Seite Kontakt und Beratung.

Quellen

  1. USDA FoodData Central, Eintrag 171726 „Dates, deglet noor" (SR Legacy, April 2019), abgerufen über die FDC-Schnittstelle am 03.09.2026: api.nal.usda.gov/fdc/v1/food/171726
  2. USDA FoodData Central, Eintrag 168191 „Dates, medjool" (SR Legacy, April 2019), abgerufen über die FDC-Schnittstelle am 03.09.2026: api.nal.usda.gov/fdc/v1/food/168191
  3. Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Referenzwert Ballaststoffe (Richtwert 30 g/Tag für Erwachsene): dge.de, Referenzwerte Kohlenhydrate und Ballaststoffe
  4. VO (EG) 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel: EUR-Lex, CELEX 32006R1924
  5. VO (EU) 432/2012, Unionsliste der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben: EUR-Lex, CELEX 32012R0432
  6. VO (EU) 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV): EUR-Lex, CELEX 32011R1169
  7. VO (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene: EUR-Lex, CELEX 32004R0852
  8. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG: gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
  9. Religionen-entdecken.de, „Datteln im Islam", abgerufen am 03.09.2026: religionen-entdecken.de
  10. Kleiner-kalender.de, Eintrag „Ramadan" (08.02. bis 09.03.2027), abgerufen am 03.09.2026: kleiner-kalender.de/event/ramadan
  11. VO (EG) 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen: EUR-Lex, CELEX 32004R1935
  12. Verpackungs- und Sortimentsdaten YuboFiT (Maße, Material, Etikett, Startmengen), Stand 03.09.2026.
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