Welche Pflichtangaben müssen auf ein Private-Label-Tee-Etikett?
Tee ist ein Lebensmittel, und dafür gelten klare gesetzliche Kennzeichnungspflichten. Das ist kein Hindernis, sondern Teil eines professionellen Auftritts – ein korrektes Etikett schafft Vertrauen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Angaben üblicherweise auf eine Teeverpackung gehören; sie ersetzt aber keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Diese Angaben gehören typischerweise auf das Etikett
- Produktbezeichnung: die zutreffende Bezeichnung des Lebensmittels.
- Zutatenverzeichnis: alle Zutaten in absteigender Reihenfolge, Allergene hervorgehoben.
- Nettofüllmenge: das Gewicht des Inhalts.
- Mindesthaltbarkeit und Los-/Chargennummer: zur Nachverfolgbarkeit.
- Verantwortlicher Lebensmittelunternehmer: Name und Anschrift.
- Aufbewahrung und Zubereitung: Hinweise, sofern erforderlich.
Wer sich darum kümmert
Den größten Teil dieser Pflichten deckt die Herstellung selbst ab. Die YuboFiT® Bio-Manufaktur sorgt dafür, dass die lebensmittelrechtlich notwendigen Angaben korrekt auf Ihrer Verpackung erscheinen, sodass Sie ein verkaufsfertiges, sauber deklariertes Produkt erhalten.
Ehrlich gesagt: hier wird oft gepatzt
- Allergene werden unterschätzt – sie müssen deutlich erkennbar sein.
- Wer als Inverkehrbringer auftritt, trägt Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben.
- Werbliche Aussagen unterliegen Regeln – gerade gesundheitsbezogene Angaben sind heikel.
Weiterführende Bereiche
Etikett
Etikettengestaltung →Bei der Gestaltung des Etiketts unterstützen wir mit Vorlagen und prüfen die Pflichtangaben, bevor gedruckt wird.