Wer ist bei einer eigenen Teemarke rechtlich der Inverkehrbringer?
Diese Frage ist wichtiger, als sie zunächst klingt, denn der Inverkehrbringer trägt rechtliche Verantwortung für das Produkt. Vereinfacht gesagt ist Inverkehrbringer, wer das Lebensmittel unter seinem Namen am Markt anbietet. Bei einer eigenen Teemarke sind das in der Regel Sie – auch wenn die Herstellung bei einer Manufaktur liegt. Die folgenden Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine rechtliche Beratung.
Was die Rolle des Inverkehrbringers bedeutet
- Verantwortung für die Kennzeichnung: Die Angaben auf dem Etikett müssen korrekt sein.
- Nennung auf der Verpackung: Name und Anschrift des verantwortlichen Unternehmers erscheinen auf dem Produkt.
- Sorgfaltspflichten: Sie stehen dafür ein, dass das Produkt sicher und verkehrsfähig ist.
Wie sich die Verantwortung in der Praxis aufteilt
Die handwerkliche und herstellungsbezogene Verantwortung – etwa korrekte Mischung und die zugrunde liegende Deklaration – liegt bei der YuboFiT® Bio-Manufaktur. Wie Ihr Name auf der Verpackung erscheint und welche Rolle Sie als Markeninhaber einnehmen, klären Sie individuell ab, damit die Aufgabenverteilung von Beginn an sauber geregelt ist.
Ehrlich gesagt: das sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen
- Klären Sie früh und schriftlich, wer welche Pflichten übernimmt.
- Prüfen Sie Etikettentexte sorgfältig, bevor gedruckt wird.
- Holen Sie im Zweifel fachkundigen Rat ein – gerade bei werblichen Aussagen.
Weiterführende Bereiche
Wer als Inverkehrbringer genannt wird, hängt auch an der Bio-Zertifizierung. Beides hängt eng zusammen.