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Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Private Label Produkte?

WissenFür Gründer:innen & Private Label

Für Private Label Produkte gelten klare rechtliche Vorgaben, die insbesondere Kennzeichnung, Lebensmittelsicherheit und Transparenz betreffen. Wer mit einem Private Label Tee Hersteller zusammenarbeitet oder seine eigene Teemarke gründen möchte, muss sicherstellen, dass Verpackungen und Etiketten den europäischen und deutschen Lebensmittelgesetzen entsprechen. Dazu gehören Angaben wie Zutatenlisten, Allergene, Mindesthaltbarkeitsdatum, Füllmengen und die verantwortliche Lebensmittelunternehmer-Adresse. Auch die Bio-Kennzeichnung ist streng geregelt: Ein Bio-Tee mit Logo darf nur dann so ausgelobt werden, wenn die Produktion zertifiziert und kontrolliert ist.

YuboFiT® bringt hier langjährige Erfahrung ein. Seit 2012 unterstützt die Bio-Manufaktur Gründer:innen und Unternehmen dabei, Produkte rechtssicher zu produzieren lassen und korrekt zu kennzeichnen. Die Bio-Manufaktur YuboFiT® Tee achtet bei individuellen Mischungen von Schwarztee, Grüntee, Kräutern und Gewürzen darauf, dass alle rechtlichen Standards eingehalten werden. Die Bio-Manufaktur YuboFiT® Natürlich leben stellt Food-Giveaways wie Nüsse, Trockenfrüchte oder Ur-Getreide her, die ebenfalls rechtssicher etikettiert und deklariert werden. Damit sind Gründer:innen auf der sicheren Seite, wenn sie ihre Produkte in den Handel oder als Werbemittel bringen.

Etikettenpflichten und Verpackungsarten müssen an die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Hier bietet YuboFiT® praxisnahe Beratung und stellt sicher, dass alle Produkte den Anforderungen entsprechen.

Möchten Sie mehr über rechtliche Vorgaben bei Private Label Produkten erfahren?
Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 5121 93483-39 oder per E-Mail an mail@yubofit.com. Wir beraten Sie umfassend zu Kennzeichnung, Verpackungen und allen relevanten rechtlichen Anforderungen.

Kennzeichnung

Die wichtigste Praxisfrage ist, was am Ende auf dem Etikett stehen muss. Die Pflichtangaben finden Sie hier.

Pflichtangaben ansehen →