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Gibt es Tee mit V-Label – und was sagt das aus?

WissenBeschaffung, Verpackung und Kennzeichnung

Das V-Label ist ein geschütztes Siegel, das vegane und vegetarische Produkte kennzeichnet. Es wird von einer Organisation vergeben und ist kostenpflichtig lizenziert. Bei reinem Tee spielt es selten eine Rolle, weil Blatt, Kraut und Frucht ohnehin pflanzlich sind. Interessant wird es dort, wo Zutaten ins Spiel kommen, die tierischen Ursprungs sein können.

Wann die Frage bei Tee überhaupt auftaucht

  • Aromen: Aromen können Trägerstoffe enthalten, die nicht pflanzlich sind. Die Zutatenliste nennt sie nicht immer einzeln.
  • Zuckerarten und Überzüge: Bei umhüllten Zutaten in Mischungen kann Milch enthalten sein.
  • Joghurt- und Sahnenoten: In aromatisierten Mischungen finden sich Zutaten mit Milchbestandteilen.
  • Beigaben im Set: Wenn Tee mit Schokolade oder Gebäck kombiniert wird, entscheidet die Beigabe.

Bei purem Blatttee, bei Kräutern und bei ungesüßten Früchtemischungen stellt sich die Frage in der Regel nicht.

Was das Siegel leistet und was nicht

Das V-Label ist eine Marke. Wer es verwenden will, schließt einen Lizenzvertrag mit der vergebenden Organisation und lässt die Rezeptur prüfen. Das Siegel bestätigt damit eine Prüfung durch Dritte, es ersetzt aber keine gesetzliche Kennzeichnung.

Eine gesetzliche Definition von „vegan“ und „vegetarisch“ für Lebensmittel gibt es auf europäischer Ebene bis heute nicht. Das ist der Grund, warum private Siegel diese Lücke füllen.

Sie dürfen ein Produkt auch ohne Siegel als vegan bezeichnen, wenn die Angabe zutrifft und nicht irreführt. Das Siegel bringt Ihnen die Erkennbarkeit im Regal und die Prüfung durch eine anerkannte Stelle, nicht die Erlaubnis.

Was für die eigene Marke zu klären ist

Wenn Sie Tee unter eigenem Namen verkaufen und ihn als vegan kennzeichnen wollen, brauchen Sie für jede Zutat eine belastbare Auskunft. Das gilt besonders für Aromen und für zusammengesetzte Zutaten, bei denen die Bestandteile nicht im Zutatenverzeichnis aufgeschlüsselt sind.

Für das Siegel selbst tritt der Inverkehrbringer als Lizenznehmer auf, also in der Regel Sie. Die Manufaktur liefert dafür die Angaben zur Rezeptur, die Lizenz schließen Sie.

Planen Sie den Vorlauf ein: Prüfung und Vertrag brauchen Zeit, und beides sollte vor dem Etikettendruck abgeschlossen sein.

Wie YuboFiT dabei unterstützt

Für jede Mischung im Sortiment liegen Zutatenverzeichnis und Angaben zu den Bestandteilen vor. Für eine eigene Rezeptur werden die Zutaten so gewählt, dass Ihre Anforderung erfüllt ist, und die Angaben dazu werden schriftlich mitgeliefert.

Das Etikett setzt die Manufaktur mit allen Pflichtangaben. Zusätzliche Siegel, die Sie lizenziert haben, werden dabei mitgedruckt.

Ehrlich gesagt: das Aroma ist der Knackpunkt

Bei aromatisierten Tees liegt die Antwort fast nie im Zutatenverzeichnis, sondern in der Spezifikation des Aromas. Aromen sind zusammengesetzte Zutaten, deren Bestandteile nicht einzeln aufgeführt werden müssen. Wer eine vegane Kennzeichnung plant, sollte deshalb früh die Auskunft zum Aroma anfordern, nicht erst bei der Lizenzprüfung. Das ist der Punkt, an dem Projekte am häufigsten zurückgestellt werden.

Weiterführende Bereiche

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