Gezuckert, kandiert oder naturbelassen: Wie Trockenfrüchte verarbeitet werden und was auf dem Etikett stehen muss
Naturbelassen heißt: Die Frucht ist nur getrocknet, die Zutatenliste nennt allein die Frucht. Gezuckert oder gesüßt heißt: Die Frucht wurde vor oder während des Trocknens mit Zucker, Sirup oder Fruchtsaftkonzentrat behandelt, der Zucker ist innen. Kandiert heißt: Der Zucker sitzt zusätzlich als sichtbare Schicht außen. Alle drei Formen sind Handelsware mit eigenem Zweck – und alle drei müssen so gekennzeichnet sein, dass der Käufer den Unterschied erkennt.
Warum Früchte gezuckert werden
Nicht jede Frucht trocknet gut. Ananas, Papaya und Pomelo haben viel Wasser und wenig Zucker; getrocknet würden sie faserig und fad. Cranberries sind so sauer, dass sie ungesüßt kaum jemand isst. Bei diesen Sorten ersetzt Zucker einen Teil des Wassers: Die Frucht wird in Zuckerlösung eingelegt, nimmt ihn auf und wird danach getrocknet. Das Ergebnis ist weich, süß und lange haltbar. Datteln, Feigen, Aprikosen, Bananen und Äpfel brauchen das nicht; sie bringen genug eigene Süße mit und kommen im Sortiment ohne Zucker.
Die Formen im Sortiment
| Bezeichnung | Was gemacht wurde | Beispiele im Sortiment |
|---|---|---|
| naturbelassen, unbehandelt | nur getrocknet | Apfelchips, Bananen, Bio-Mango, Datteln, Feigen |
| gezuckert, gesüßt | Zucker oder Sirup aufgenommen, dann getrocknet | Ananasstücke, Papaya, Mango-Streifen, Cranberries |
| mit Fruchtsaft gesüßt | Apfeldicksaft oder Ananasdicksaft statt Zucker | Cranberries mit Apfelsaft |
| kandiert | gezuckert, dazu sichtbare Zuckerschicht außen | Pomelo-Streifen, Mango-Bites mit Kristall- oder Puderzucker |
Häufig kommt eine zweite Behandlung dazu: Säuerungsmittel wie Citronensäure für den Geschmack, Schwefeldioxid als Antioxidationsmittel für die Farbe. Beides steht in der Zutatenliste; die Schwefelung ist zusätzlich als Allergen zu kennzeichnen. Näheres unter Was bedeutet geschwefelt bei Trockenfrüchten.
Was auf dem Etikett stehen muss
- Zucker im Zutatenverzeichnis: in absteigender Reihenfolge nach Gewicht. Bei gezuckerter Ananas kann Zucker nach der Frucht die zweitgrößte Zutat sein.
- Fruchtanteil in Prozent: Wenn die Frucht in der Bezeichnung genannt ist, muss ihr Anteil angegeben werden. Deshalb steht auf gezuckerter Ware der Fruchtanteil als Prozentzahl vor der Frucht – nachzulesen auf der jeweiligen Artikelseite.
- Bezeichnung: „Ananas getrocknet, gezuckert“ statt nur „Ananas“. Wer gezuckerte Ware als Trockenfrucht ohne Zusatz verkauft, täuscht.
- Aussagen zum Zucker: „ohne Zuckerzusatz“ ist eine nährwertbezogene Angabe nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Sie setzt voraus, dass weder Zucker noch ein anderes süßendes Lebensmittel zugegeben wurde. Weil Früchte ohnehin eigenen Zucker mitbringen, verlangt die Verordnung dann zusätzlich den Vermerk, dass das Produkt von Natur aus Zucker enthält. Für naturbelassene Datteln oder Apfelchips ist das korrekt, für gesüßte Cranberries nicht.
Welche Form für welchen Zweck
Für Müsli, Backwaren und alles, was noch Zucker aus anderer Quelle bekommt, ist naturbelassene Ware die Wahl. Für Naschmischungen, Präsente und den Snack aus der Hand sind gezuckerte Sorten gefragt, weil sie weich und süß sind. Kandierte Stücke sind Sichtware für Theke und Geschenkbox. Im Werbe-Würfel stehen Datteln und Aprikosen, also naturbelassene Ware; im Papierbeutelchen auch gezuckerte Pomelo-Streifen. Wer ein Logo-Päckchen ohne Zuckerzusatz möchte, wählt entsprechend. Die Zutatenliste der gewählten Füllung setzt die Manufaktur auf das Etikett.
Weiterführende Bereiche
Naturbelassen, gezuckert oder kandiert – jede Sorte mit vollständiger Zutatenliste, im Gebinde oder als Portion mit Ihrem Etikett.