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Naturbelassen, blanchiert, geröstet oder gesalzen: Was die Vorbehandlung bei Nüssen bedeutet

WissenWarenkunde: Tee, Nüsse und Trockenfrüchte

Die Begriffe beschreiben, was zwischen Ernte und Tüte mit dem Kern geschehen ist. Naturbelassen heißt: nur getrocknet, die braune Samenhaut ist dran. Blanchiert heißt: die Haut ist mit heißem Wasser oder Dampf abgelöst. Geröstet heißt: Hitze hat Wasser entzogen und Röstaromen erzeugt. Gesalzen, gebrannt und gewürzt setzen darauf auf. Für den Einkauf entscheidet die Vorbehandlung über Geschmack, Haltbarkeit und Verwendungszweck.

Die Stufen im Einzelnen

  • Naturbelassen: Der Kern kommt so, wie er aus der Schale fällt, mit Samenhaut. Der Geschmack ist mild und leicht herb, die Haut trägt zur Farbe bei. Diese Form ist die Grundlage für Müslis, Nussmischungen und alles, was der Kunde selbst weiterverarbeitet.
  • Blanchiert: Mandeln und Haselnüsse werden kurz erhitzt, die Haut löst sich und wird abgerieben. Übrig bleibt der helle Kern. Konditoreien und Bäckereien brauchen ihn für Marzipan, Gebäck und Füllungen, weil die Haut dort stören würde. Blanchierte Kerne gibt es ganz, gehackt, gehobelt, gestiftelt und gemahlen.
  • Geröstet: Trockene Hitze treibt Restwasser aus, der Kern wird knuspriger und entwickelt das typische Nussaroma. Geröstete Kerne sind als Snack angenehmer zu essen als rohe, verlieren aber schneller an Frische, weil das Fett der Wärme ausgesetzt war.
  • Gesalzen: Auf geröstete Kerne kommt Salz. Damit es haftet, steht in der Zutatenliste ein Stabilisator, bei den Salzmandeln im Sortiment ist das Gummi arabicum. Salzmandeln sind der klassische Snack zu Getränken.
  • Gebrannt oder karamellisiert: Zucker wird mit den Kernen erhitzt, bis er als Kruste ansitzt. Was die Begriffe rund um Zucker- und Schokoladenhüllen bedeuten, steht auf der Seite Schokoliert, dragiert, marmoriert, glasiert.
  • Gewürzt: Gewürzmischungen, oft mit einer Teighülle aus Weizenmehl oder Stärke als Träger. Damit kommen Gluten und je nach Rezeptur Milch oder Soja in die Zutatenliste.

Was das für Allergene und Kennzeichnung heißt

Naturbelassene und blanchierte Kerne bestehen aus einer einzigen Zutat, der Nuss selbst. Sie ist zugleich das Allergen und wird im Zutatenverzeichnis hervorgehoben. Jede weitere Stufe kann Zutaten hinzufügen: Salz und Stabilisator, Zucker, Mehl, Milchpulver, Gewürze. Ein Snack mit Logo braucht deshalb die Zutatenliste der gewählten Vorbehandlung, nicht die der rohen Nuss. Hinweise wie „kann Spuren anderer Schalenfrüchte enthalten“ stehen auf den Blättern vieler Kerne, weil sie in Betrieben verarbeitet werden, die mehrere Sorten führen.

Welche Form als Werbe-Snack

Für den Werbe-Würfel und das Papierbeutelchen kommen geröstete, gesalzene oder naturbelassene ganze Kerne infrage – Ware, die man aus der Hand isst. Der Mandel-Cube enthält geröstete, gesalzene Mandeln, der Macadamia-Cube geröstete, ungesalzene Macadamiakerne, der Haselnuss-Cube Haselnusskerne. Gehackte, gehobelte und gemahlene Ware gehört dagegen in die Backstube und nicht in ein Giveaway.

Lagerung

Unabhängig von der Vorbehandlung nennen die Lieferantenblätter dieselbe Lagerung: kühl bei 10 bis 15 °C, trocken und dunkel. Geröstete und gehackte Ware ist empfindlicher als ganze naturbelassene Kerne, weil mehr Oberfläche der Luft ausgesetzt ist. Wer Kerne für die Weiterverarbeitung auf Vorrat kauft, nimmt deshalb ganze Kerne und zerkleinert kurz vor der Verwendung.

Weiterführende Bereiche

Nüsse

Mandeln, Haselnüsse, Cashews und Macadamia in jeder Vorbehandlung – für Weiterverarbeitung, Regal und als Snack mit Ihrem Etikett.

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