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Worin unterscheidet sich Bio-Tee rechtlich von konventionellem Tee?

WissenBeschaffung, Verpackung und Kennzeichnung

Der Unterschied liegt im Regelwerk, nicht im Blatt: Bio-Tee wird nach der Verordnung (EU) 2018/848 erzeugt, kontrolliert und gekennzeichnet; konventioneller Tee unterliegt dem allgemeinen Lebensmittelrecht. Beides ist verkehrsfähig, beides wird auf Rückstände geprüft. Wer Bio-Tee verkauft oder unter eigener Marke führt, muss aber wissen, welche Pflichten die Verordnung an das Produkt und an ihn selbst knüpft.

Was am Anbau und an der Verarbeitung anders ist. Bio-Tee stammt aus Anbau nach den Regeln der Verordnung: keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel, keine leichtlöslichen Mineraldünger, keine Gentechnik; bei aromatisierten Mischungen dürfen nur die Aromen und Zutaten eingesetzt werden, die die Verordnung für Bio-Lebensmittel zulässt. Jeder Betrieb in der Kette — Erzeuger, Importeur, Mischer, Abfüller — wird von einer zugelassenen Kontrollstelle geprüft und trägt eine Codenummer. Bei YuboFiT ist das die Kontrollstelle DE-ÖKO-006; der Nachweis der Kontrollstelle ist im Shop hinterlegt: Bio-Nachweis der Kontrollstelle.

Was bei Mischungen gilt. Eine Bio-Mischung besteht aus Bio-Zutaten; konventionelle landwirtschaftliche Zutaten sind nur in engen, ausdrücklich zugelassenen Ausnahmen erlaubt. Für aromatisierte Bio-Mischungen lässt die Verordnung nur natürliche Aromen zu, die aus dem benannten Rohstoff stammen. Deshalb führt YuboFiT Bio-Sorten und konventionelle Sorten getrennt und weist auf jeder Artikelseite aus, welche Ware Bio ist.

Was auf dem Etikett anders ist. Vorverpackter Bio-Tee trägt das EU-Bio-Logo in vorgeschriebener Mindestgröße, direkt dabei die Codenummer der Kontrollstelle und die Herkunftsangabe der landwirtschaftlichen Zutaten (EU-Landwirtschaft, Nicht-EU-Landwirtschaft oder das Land). Das Wort Bio und seine gleichbedeutenden Ableitungen sind geschützt und dürfen nur stehen, wenn das Produkt der Verordnung entspricht. Konventioneller Tee trägt nichts davon; alle übrigen Pflichtangaben — Bezeichnung, Zutaten, Allergene, Füllmenge, Mindesthaltbarkeit, Verantwortlicher — sind für beide gleich, wie die Seite zu den Pflichtangaben zeigt.

Was für Sie als Händler gilt. Die Verordnung nimmt in Art. 34 Abs. 2 Unternehmer von der Kontrollpflicht aus, die vorverpackte Bio-Ware unverändert direkt an Endverbraucher verkaufen. Wer die Ware dagegen umpackt, portioniert, mischt oder in eigener Verantwortung kennzeichnet, unterliegt selbst der Kontrolle durch eine zugelassene Stelle. Für eine Handelsmarke, die verschlossen und fertig etikettiert von YuboFiT kommt, bleibt der Aufwand beim Hersteller; die Einordnung Ihres Vertriebswegs bestätigt im Zweifel Ihre Kontrollstelle. Die Seite zur Bio-Kontrolle für Gründer einer eigenen Teemarke geht darauf ein.

Was Bio nicht bedeutet. Die Verordnung regelt Anbau, Verarbeitung und Kennzeichnung. Sie trifft keine Aussage darüber, dass Bio-Tee besser schmeckt, hochwertiger ist oder anders wirkt; solche Aussagen wären Werbung, die belegt werden müsste. Konventioneller Tee ist keine schlechtere Wahl, sondern eine andere — und wird bei YuboFiT nach denselben Kriterien geprüft, wie die Seite Gibt es Laboranalysen oder Prüfberichte beschreibt.

Bio-Sorten finden Sie unter Bio-Tees; für Bio-Tee unter Ihrer eigenen Marke steht die Kategorie Private Label bereit.

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