Welche Aussagen zur Wirkung von Tee sind im Verkauf erlaubt?
Aussagen, dass ein Tee beim Einschlafen hilft, die Verdauung fördert, schlank macht oder die Abwehrkräfte stärkt, sind im Verkauf nicht erlaubt — es sei denn, die Aussage ist von der EU ausdrücklich zugelassen. Für Tee, Kräuter und Früchte gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Erlaubt bleibt alles, was die Ware beschreibt: Geschmack, Zutaten, Herkunft, Verarbeitung, Zubereitung und Bio-Status.
Die Rechtsgrundlage. Die Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 regelt nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Gesundheitsbezogen ist jede Aussage, die einen Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Gesundheit herstellt oder nahelegt — auch Umschreibungen wie gut für den Magen, unterstützt die Abwehrkräfte oder für die schlanke Linie. Solche Angaben dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Liste der zugelassenen Angaben stehen (Verordnung (EU) Nr. 432/2012) und die Bedingungen der Zulassung erfüllt sind. Für Pflanzenstoffe, wie sie in Tee, Kräutern und Früchten vorkommen, hat die EU die Bewertung seit Jahren nicht abgeschlossen; eine zugelassene Angabe existiert nicht.
Was das in der Praxis heißt. Der Sortenname, das Etikett, die Artikelbeschreibung, der Newsletter, der Beitrag in sozialen Medien — überall gilt derselbe Maßstab. Ein Kräutertee darf Abendtee heißen, weil das eine Tageszeit beschreibt; er darf nicht Schlaftee heißen, weil das eine Wirkung verspricht. Eine Mischung darf ohne Koffein sein, denn das ist eine Eigenschaft; sie darf nicht gut für die Nerven sein, denn das ist eine Angabe zur Gesundheit. Auch Bezeichnungen aus der Volksmedizin, Hinweise auf traditionelle Verwendung und Zitate aus Kräuterbüchern fallen unter die Regel, sobald sie im Verkauf stehen.
Was Sie sagen dürfen. Der Spielraum ist größer, als er zunächst wirkt:
- Geschmack und Charakter: mild, kräftig, blumig, rauchig, fruchtig, mit Zitrusnote, ohne Bitterkeit.
- Zutaten und Herkunft: Sencha aus Japan, Rooibos aus Südafrika, mit Apfelstücken und Hibiskus, naturbelassen, natürlich aromatisiert.
- Eigenschaften: koffeinfrei oder ohne Koffein, wo es zutrifft; Bio, wenn die Ware nach der Bio-Verordnung erzeugt ist.
- Zubereitung und Anlass: für den Nachmittag, zum Frühstück, als Eistee, mit kochendem Wasser, drei Minuten Ziehzeit.
Warum das den Handel schützt. Unzulässige Angaben sind Wettbewerbsverstöße; Abmahnungen treffen den, unter dessen Namen das Produkt vermarktet wird — bei einer Eigenmarke also Sie, wie die Seite zum Inverkehrbringer erläutert. YuboFiT hält sich in Sortennamen, Artikeltexten und Etiketten an diese Regel; die Pflichtangaben auf dem Etikett bleiben davon unberührt und sind auf der Seite zu den Pflichtangaben beschrieben. Wer ein Sortiment unter eigener Marke aufbaut, findet die Grundlagen unter Private Label und im Beitrag Private Label Tee und White Label Tee.
Diese Seite ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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